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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bestellungen über das sellyo®-System zwischen der Laudert GmbH + Co. KG, Von-Braun-Straße 8, 48691 Vreden, Registergericht Coesfeld, Registernummer: HRN 2649, USt.IdNr.: DE 123785844 - im Folgenden „Laudert“ und den in Ziff. 2 be-zeichneten Besteller bzw. Bestellerin (nachfolgend „Besteller“).<br>
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<h4>1. Geltung dieser AGB</h4>
Für die Geschäftsbeziehung zwischen Laudert und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, Laudert stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (i.S.d. § 126 BGB) zu.<br>
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<h4>2. sellyo® </h4>
sellyo® ist ein interaktives Web2Print-System mit. Shop-Funktion. sellyo ® wird von Laudert betrieben.<br>
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<h4>3. Besteller</h4>
Besteller sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB, mithin natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss einer Bestellung mittels sellyo®-Bestellfunktion in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Besteller kann nicht sein, wer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist.<br>
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<h4>4. Vertragstyp</h4>
(1) Über das sellyo®-System werden zwischen Laudert und dem Besteller Kaufverträge im Sinne der §§ 433 ff. BGB abgeschlossen.<br>
(2) Beschreibungen des Vertragsgegenstands oder des Liefer- und Leistungsumfangs, Eigenschaftsfestlegungen und technische Daten sind nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen.<br>
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<h4>5. Vertragsschluss</h4>
(1) Der Kaufvertrag kommt durch ein hierauf gerichtetes Angebot des Bestellers und die Annahme Lauderts zustande.<br>
(2) Der Besteller kann Produkte wie etwa Visitenkarten oder Handmappen auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. <br>
Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller die Daten jederzeit einsehen und ändern. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Besteller diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Kaufantrag aufgenommen hat. Laudert übersendet hierauf dem Besteller eine automatische Empfangsbestätigung an die für ihn registrierte E-Mail zu.
Durch die automatische Empfangsbestätigung wird lediglich der Eingang der Bestellung bei Laudert dokumentiert, sie stellt keine Annahme des Antrages des Bestellers dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Laudert zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird.<br>
In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei der Übergabe der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Besteller von Laudert auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zur Verfügung gestellt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Beachtung des Datenschutzrechtes gespeichert. <br>
(3) Ist das Produkt dauerhaft nicht verfügbar, sieht Laudert von der Erklärung der Angebotsannahme ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. <br>
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<h4>6. Zahlung des Kaufpreises</h4>
(1) Der Besteller erhält mit oder nach Lieferung der bestellten Kaufsache eine Rechnung Lauderts in Text- oder Schriftform.<br>
(2) Die Vergütung ist sofort nach Erhalt der Rechnung in vollem Umfang fällig. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.<br>
(3) Das Recht des Bestellers, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten, von Laudert anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.<br>
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<h4>7. Übergabe/Übersendung</h4>
(1) Laudert versendet die erstellten Bestellwaren an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr des Untergangs geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.<br>
(2) Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Laudert ausdrücklich bestätigt werden. <br>
(3) Verzögert sich die Leistung, so kann der Besteller die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung von Laudert zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden. <br>
(4) Erhält der Auftragnehmer aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen Lieferungen oder Leistungen seiner Unterlieferanten oder von Subunternehmern trotz ordnungsgemäßer Eindeckung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein, so wird Laudert den Besteller rechtzeitig hierüber informieren. In diesem Fall ist Laudert berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Ver¬trag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit er seiner vorstehenden Informationspflicht nachgekommen ist. Der höheren Gewalt stehen gleich Pandemien, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen, z. B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden, und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiv¬er Betrachtungsweise nicht vom Laudert schuldhaft herbeigeführt worden sind.<br>
(5) Ist ein Liefer- oder Leistungstermin oder eine Liefer- oder Leistungsfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach vorstehendem Absatz 4 der vereinbarte Liefer- oder Leistungstermin oder die vereinbarte Liefer- oder Leistungsfrist um mehr als vier Wochen überschritten oder ist bei unverbindlichem Leistungstermin das Festhalten am Vertrag für den Besteller objektiv unzumutbar, so ist er berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen in diesem Fall nicht.<br>
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<h4>8. Eigentumsvorbehalt</h4>
Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der Bestellung verbleiben die Bestellwaren im Eigentum Lauderts.<br>
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<h4>9. Preise</h4>
Alle angegebene Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. <br>
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<h4>10. Untersuchung, Gewährleistung und Garantie</h4>
(1) Der Besteller hat die Vertragsgemäßheit der Bestellware in jedem Fall unverzüglich zu prüfen und etwaige Fehler unverzüglich zu rügen.<br>
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche im Falle vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder arglistigen Handelns von Laudert, im Fall der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder der Übernahme einer Garantie; dies gilt ebenso wenig bei Rückgriffsansprüchen in der Lieferkette oder soweit sonst gesetzlich eine längere Verjährungsfrist zwingend festgelegt ist.<br>
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<h4>11. Haftung</h4>
(1) Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Bestellers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertrags¬pflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung Lauderts, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.<br>
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Laudert nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Bestellers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.<br>
(3) Die Einschränkungen der (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen Lauderts, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.<br>
(4) Die sich aus (1) und (2) ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Laudert den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Laudert und der Besteller eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.<br>
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<h4>12. Schlussbestimmungen</h4>
(1) Auf Verträge zwischen Laudert und dem Besteller findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Normen, die in ausländische Rechtsordnungen verweisen, Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Besteller als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.<br>
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Besteller und Laudert ist der Sitz Lauderts, Vreden.
(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.<br>
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(August 2021)
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